Aktuell finden vermehrt Hallenturniere und Freundschaftsspiele statt. Der KFA weist darauf hin, dass gemäß Spielordnung des TFV, Turniere jeder Form, an denen aktive Mannschaften des Spielbetriebs teilnehmen, mindestens eine Woche vor dem Spieltermin dem jeweiligen Spielausschuss unter Vorlage der Ausschreibungen und der teilnehmenden Mannschaften anzuzeigen sind. Auch ist beim zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer eine entsprechende Schiedsrichter-Anforderung vorzunehmen. Vollständige Turnierauswertungen und Spielerlisten sind innerhalb einer Woche nach dem Spieltermin dem zuständigen Staffelleiter zuzuleiten. Bei Disziplinarvergehen können, über die Festlegungen hinausgehend, Verfahren beim zuständigen Sportgericht des TFV beantragt werden.
Über Freundschaftsspiele und von den Vereinen organisierte Turniere, sind die dafür zuständigen Spielausschüsse, entsprechend den von ihnen getroffenen Festlegungen zu informieren. Für Turniere sind die Turnierausschreibungen einzureichen.
Steffen Reichenbächer
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Hinweis an die Vereine zu Freundschaftsspielen und Turnieren
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