Wie bereits im Vorfeld informiert, wird der TFV und der KFA Erfurt-Sömmerda ab der nun laufenden Winterpause noch konsequenter die Spielordnung des TFV anwenden. Bei Freundschaftsspielen (auch "Testspielen") sind nur Spieler spielberechtigt, welche für den Verein auch ein Spielrecht im Männerbereich haben. Ein vorzeitiges Spielrecht von Juniorenspielern hat entsprechend vorzuliegen. Test- bzw. Gastspieler können entsprechend der Spielordnung des TFV § 5 Ziffer 1 (7) nur dann eingesetzt werden, wenn diese durch die TFV-Passstelle bestätigt sind. Verstöße ziehen entsprechende Verfahren beim Sportgericht nach sich.
Bei Feldverweisen in Freundschaftsspielen sind entsprechend der Spielordnung des TFV § 26 und 30 die Vereine verpflichtet, dies dem jeweiligen Staffelleiter innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Dies gilt auch im Falle von Auswärtsspielen in anderen Landesverbänden.
Der KFA bittet dies entsprechend zu berücksichtigen und hofft auf eine faire und konstruktive Zusammenarbeit.
tfv-erfurt.de und Steffen Reichenbächer
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Info an die Vereine: Spielberechtigung und Hinweise zu Feldverweisen beachten
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