Punkt 3 (Gründung von Spielgemeinschaften) im Infoschreiben vom 26.03.2020 wird wie folgt geändert:
Nach §8 Anlage 1 der Jugendordnung des TFV besteht zur Aufrechterhaltung des Nachwuchsspielbetriebes die Möglichkeit unter Beachtung territorialer und struktureller Gesichtspunkte, dass bis zu drei Vereine eine gemeinsame Nachwuchs-Spielgemeinschaft bilden. Ein Verein kann nur Mitglied einer Nachwuchs-Spielgemeinschaft sein.
Bitte beachtet diese Info für eure Planung für die Saison 2020/21.
Norbert Koch/Steffen Reichenbächer
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Änderung zur Info der Nachwuchsleiter vom 26.03.2020
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