Anbei eine Information der Geschäftstelle des TFV zur Frage der Gestaltung bzw. Handhabung der Passfotos im DFBnet, welche auf dem Kreisfußballtag aufgekommen ist.
Bei einer Online-Antragsstellung ob Erstausstellung oder Vereinswechsel prüfen wir die hochgeladenen Fotos. Hierbei achten wir auf die Grundsätze eines Passfotos. Uns ist wichtig, dass der Spieler gut erkennbar ist. Grundsätzlich orientieren wir uns bei Passfotos wie im Personalausweis oder Führerschein.
Es gibt sehr häufig negative Beispiele wie Ausschnitte aus Urlaubsfotos, Mannschaftsfotos oder unangebrachte Fotos. Diese lehnen wir auch ab.
Anträge mit Fotos, bei denen wir den Spieler sauber und deutlich erkennen, genehmigen wir. Wir finden es für wichtig, dass am Spieltag die Spieler deutlich erkennbar sind und diese auch durch die Fotos identifiziert werden können. Eine Prüfung für bestehende Spielrechte kann durch die Passstelle nicht realisiert werden, da auch beim digitalen Spielerpass auf aktualisierte Fotos geachtet werden sollte.
Solange der Spieler deutlich zu erkennen ist sollte eine Bestrafung ausgeschlossen werden, außer im Vorfeld wurde der Verein darauf hingewiesen das Foto zu aktualisieren.
Ich möchte euch bitten, in Zukunft auf die oben gemachten Angaben bei der Beantragungen im Pass Online zu achten!
Uwe Schiebold/Andreas Obermeier