Auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Link) liest man seit dem 29.04.21 diese Nachricht:
Thüringen erlaubt ab sofort Sport für kleine Kindergruppen im Freien
Neue Coronaregeln für den Kindersport in Thüringen:
Sportminister Helmut Holter und Gesundheitsministerin Heike Werner haben am Donnerstag die Vorgaben des aktuellen Bundesinfektionsschutzgesetzes nachvollzogen und Sport für kleine Kindergruppen im Freien auch in Thüringen zugelassen. Dazu wird in den kommenden Stunden die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung kurzfristig angepasst.
Erlaubt ist der kontaktlose Sportbetrieb von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu fünf Kindern unter freiem Himmel auf allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen.
Der Sportbetrieb darf nur stattfinden, wenn die den Sportbetrieb anleitenden Personen vor Beginn des jeweiligen Sportbetriebs ein negatives Ergebnis eines Selbsttests, eines Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorweisen können. Der Antigenschnelltest oder der PCR-Test dürfen zu Beginn des jeweiligen Sportbetriebs nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
Der KFA Erfurt-Sömmerda zeigt sich erfreut über den ersten Schritt in die richtige Richtung.
Nach Informtionen des Erfurter Sportbetriebs kann den betreffenden Nutzern auf Antrag eine gesonderte Genehmigung zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs erteilt werden. Ein entsprechendes Schreiben ist an die Erfurter Vereine verschickt worden. Im Landkreis Sömmerda geht der KFA von gleichlautenden Regelungen aus. Es ist auf jeden Fall sinnvoll sich mit dem jeweiligen Rechtsträger der Sportstätte abzustimmen.
Quellen: thueringen.de/verkuendungen, Steffen Reichenbächer