Das Sportgericht des KFA Erfurt-Sömmerda hat in der Sportrechtssache, für grob unsportliches Verhalten während des Spiels oder außerhalb der Spielzeit, für Schmähung eines Schiedsrichters, für Angriff gegen den Schiedsrichter und Drohungen gegen den Schiedsrichter, im Spiel Nr. 650413055 der 2. Kreisklasse St. 1 am 06.06.2022, FC Turbine Erfurt gegen SV Erfurter Kickers III, durch das Mitglied des Sportgerichtes Bernd Ortlepp als Einzelrichter am 15.06.2022 im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt: Der Spieler vom FC Turbine Erfurt e. V. wird in Anwendung des §40, (1), a) und entsprechend § 42, (4), b), c), g) der RuVO des TFV für 20 Pflichtspiele gesperrt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Bis zum Ablauf der festgelegten Sperre ist der Spieler auch für alle anderen Spiele, lt. §14 Ziffer 1 der SpO des TFV, einer anderen Mannschaft seines Vereins bzw. anderer Vereine gesperrt. Zum Zeitpunkt des Vorkommnisses war der Spieler noch Mitglied des Verein FC Turbine Erfurt e.V. und deshalb ist der Verein gesamtschuldnerisch für die Verfahrenskosten und die Geldstrafe.
Bernd Ortlepp
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Lange Strafe für Schmähung und Angriff gegen den Schiedsrichter
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