Im Spiel Nr. 650382063 am 04.11.2023, zwischen dem SG SV Empor Buttstädt I und dem Sport-Freunde Marbach I
Das Mitglied des Sportgerichtes Bernd Ortlepp hat als Einzelrichter am 16.11.2023 im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt:
1. Der SV Empor Buttstädt e.V. wird wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß § 43 (16) i.V.m. § 3, a) der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV zu einer Geldstrafe in Höhe von 230,00 € verurteilt.
2. Der SV Empor Buttstädt e.V. wird wegen eines 2. wiederholende Verstoß zu einer Platzsperre für das nächste Heim-Punkt-Spiel der Kreisoberliga-Mannschaft belegt. Die Austragung dieses Heimspieles muss an einem neutralen Spielort statfinden, welcher über 20 Kilometer von Buttstädt entfernt ist.
Das Sportgericht des KFA Erfurt-Sömmerda hat in der Sportrechtssache, "Abbrennen von Pyrotechnik (RuVO § 43 Z. 16 & SPO § 18 Z. 1)" im Spiel Nr. 650382128 am 22.04.2023 und im Spiel Nr. 650382171 am 10.06.2023 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß § 43 (16) i.V.m. § 3, a) der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV zu einer Geldstrafe (100 Euro / 170 Euro) verurteilt.
In den Begründungen der vorherigen Urteile für 22.04.2023 bzw. 10.06.2023, wurde darauf hingewiesen, bei einem sich nochmals wiederholenden Verstoß gegen den § 43 Ziffer (16) kann dann der § 40 (1) b) mit einer Platzsperre bzw. Austragung von Spielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. Punktabspruches, Punktverlust und Spielwertung der RuVO des TFV zur Anwendung gebracht werden.
Der 2. wiederholende Verstoß veranlasst das Sportgericht zu einer Platzsperre für das nächste Heimspiel-Punktspiel der Kreisoberliga-Mannschaft. Die Austragung dieses Heimspiel-Punktspiel muss an einem neutralen Spielort stattfinden, welcher über 20 Kilometer von Buttstädt entfernt ist. Bei Nichtbeachtung des Pkt. 2 des hiesigen Urteils droht Punktverlust.
Bernd Ortlepp
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Sportgericht - Wiederholtes Abbrennen von Pyrotechnik
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