Hier die aktuellen Sportgerichtsurteile aus dem Monaten November bis März.
Vorkommnisse im Spiel SV BS Sömmerda gegen SpG Kindelbrücker SV (Kreisliga-Spiel-Nr: 650 388 089) am 09.11.2014
Gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer (4), Buchstabe d), in Verbindung mit § 3 Ziffer 3)b der RuVO, wird ein Spieler vom Verein Kindelbrück wegen Schiedsrichter-Beleidigung mit einer Sperre von 6 (sechs) Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 180 Euro belegt.
Vorkommnisse im Spiel VfB GW90 Erfurt gegen Sprötauer SV (Kreisoberliga, B-Junioren Spiel-Nr: 650 409 042) am 25.10.2014
Der Widerspruch, lt. § 16 Ziffer (5) der RuVO, zur Strafanordnung am 02.11.2014 durch den Verein Sprötauer SV, wird hiermit zurück gewiesen. Die Strafanordnung vom 02.11.2014, durch den Spielleiter Kreisoberliga B-Junioren Spfrd. Uwe Gross, wird jetzt, durch die Entscheidung des Sportgerichtes, ersetzt. Gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer (4), Buchstabe a) wird ein Spieler wegen unsportlichem Verhalten und Schiedsrichter-Beleidigung mit einer Sperre von 2 (zwei) Pflichtspielen belegt.
Vorkommnisse im Spiel SV Erfurter Kickers gegen FSV Sömmerda II (Kreis-Pokal-Spiel-Nr: 750 207 073) am 22.11.2014
Gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer (4), Buchstabe d), in Verbindung mit § 3 Ziffer 3)b der RuVO, wird ein Spieler vom Verein Kickers wegen Schiedsrichter-Beleidigung mit einer Sperre von 6 (sechs) Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro belegt.
Vorkommnisse im Spiel ESV Lok Erfurt gegen SV Olympia Haßleben (Kreisoberliga-Spiel-Nr: 650 382 117) am 07.12.2014
In Anwendung der RuVO des TFV, § 41 Ziffern (3) und (4) und gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer (4), Buchstabe d), in Verbindung mit § 3 Ziffer 3)b der RuVO, wird der Trainerassistent vom Verein Haßleben wegen Schiedsrichter-Beleidigung mit einer Sperre von 3 (drei) Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 80 Euro belegt.
Vorkommnisse im Spiel SG Olympia Haßleben gegen FC Gebesee 1921 (Silvester-Cup 2014 in Gebesee Spiel um Platz 7/8) am 28.12.2014
Gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer (4), Buchstabe b) wird ein Spieler vom Verein Haßleben wegen grob unsportlichen Verhaltens gegen einen Schiedsrichter mit einer Sperre für alle Spiele, lt. § 7 Ziffer 1 der Spielordnung des TFV, bis zum 09.02.2015 und einer Geldstrafe in Höhe von 60 Euro belegt.
Vorkommnis im Spiel SpG Bischlebener SV I gegen Sprötauer SV (Kreisliga-Spiel-Nr. 650 388 136) am 08.03.2015
Die beiden Strafanordnung 62-14/15 und 63-14/15 des Staffelleiters Pfeiffer werden durch dieses Urteil 27-14/15-SpG EF-SÖM, getroffen am 07.04.2015 in einer mündlichen Verhandlung, ersetzt. Gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer (4), Buchstabe a) wird ein Spieler vom Verein Sprötau wegen unsportlichem Verhaltens mit einer Sperre von 4 Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 60 Euro belegt. Gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer (4), Buchstabe a) wird der Abteilungsleiter vom Verein Sprötau wegen unsportlichem Verhaltens mit einer Sperre von 4 Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 75 Euro belegt. Gemäß RuVO des TFV, § 43, Ziffer (14) (Verbandsschädigendes Verhalten) wird der Abteilungsleiter vom Verein Sprötau mit einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro belegt. Gemäß § 33, Ziffer (1) und (3) der RuVO trägt der Verein Sprötauer SV e.V. die Verfahrenskosten in Höhe von 77 Euro (gemäß RuVO des TFV, § 35).
Vorkommnis im Spiel BW Büßleben gegen SpVgg Eintracht Erfurt II (Kreis-Pokalspiel E-Junioren, Spiel-Nr: 750118022) am 18.03.2015
Gründe:
Der vorzeitige Abbruch des Strafstoß-Schießens durch den Schiedsrichter entspricht einem Regelverstoß. Beide Teams führen je fünf Elfmeter aus. Dabei gelten folgende Bestimmungen, dass beide Teams ihre Elfmeter abwechslungsweise treten. Sobald ein Team mehr Tore erzielt hat, als das andere mit den ihm zustehenden Elfmetern noch erzielen könnte, ist das Elfmeterschießen beendet. Das war nicht der Fall. In Anwendung der RuVO des TFV, § 44 Ziffern (6) wird der Schiedsrichter wegen eines Regelverstoßes, in Verbindung mit SPO § 8 Ziffer 13 (3), mit einer Geldstrafe in Höhe von 20 Euro belegt.
Das Pokalspiel-Nr. 750 118 022 SV BW Büßleben gegen SpVgg Eintracht Erfurt II wird neu angesetzt. Der KFA Erfurt-Sömmerda trägt die Schiedsrichter-Kosten für diese Neuansetzung. Die Einspruchsgebühr i.d.H. von 50 Euro werden dem Verein SpVgg Eintracht Erfurt zurück erstattet.