Hier die aktuellen Sportgerichtsurteile aus dem April.
Vorkommnis im Punktspiel der 1. Kreisklasse Erfurt-Sömmerda Nr. 650 349 110 (VfB GW 1990 Erfurt II - SV BW Büßleben II) vom 28.03.2015
Gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer (4), Buchstabe e), in Verbindung mit § 41 Ziffer (6) der RuVO des TFV, wird je ein Spieler von beiden Vereinen wegen Tätlichkeit mit einer Sperre von 4 (vier) Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 70,00 Euro belegt.
Vorkommnis im Punktspiel der 1.Kreisklasse Erfurt-Sömmerda Nr. 650 349 110 (SpG FC Erfurt Nord II - TSV Motor Gispersleben II) vom 29.03.2015
Gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer (4), Buchstabe e) wird der Spieler vom Verein FC Erfurt Nord II wegen Tätlichkeit mit einer Sperre von 6 (sechs) Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 80,00 Euro belegt.
Vorkommnis beim Punktspiel der Kreisliga Staffel 1 Nr. 650 387 094 (FC Union Erfurt II gegen FC Weißensee I) vom 02.04.2015
Der FC Union Erfurt wird wegen Verstoß § 19 Ziffer 3 (1) der SPO, der Nichteinhaltung der Wartefrist für drei Spieler der höherklassiger Mannschaft FC Union Erfurt I, in o. g. Punktspiel, nach § 43 Ziffer 2 der Strafenordnung der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des TFV zu einer Geldstrafe i. H. v. 40,00 Euro belegt. In Anlehnung an die Strafenordnung der RuVO im § 40 (1)b und § 43 (2) wird das Spiel für den FC Union Erfurt II mit 0:2 Toren und Null Punkten als verloren umgewandelt. Das Spiel wird für FC Weißensee mit 2:0 Toren und 3 Punkten gewertet. Die persönlichen Strafen und Torschützen aus dem o. g. Spiel haben bestand. Die Einspruchsgebühr von 50,00 Euro wird dem FC Weißensee zurück erstattet.
Vorkommnis beim Punktspiel der 2.Kreisklasse Staffel 1 Nr. 650 413 092 (Thüringer FC Erfurt gegen SpG An der Lache Erfurt III) vom 06.04.2015
Die SpG An der Lache Erfurt wird wegen Verstoß § 19 Ziffer 5 der SPO, der Einsatz von mehr als zwei Stammspieler der höherklassigen Mannschaften, in o. g. Punktspiel, nach § 43 Ziffer 2 der Strafenordnung der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des TFV, zu einer Geldstrafe i. H. v. 40,00 € verurteilt. In Anlehnung an die Strafenordnung der RuVO im § 40 (1)b und § 43 (2) wird das Spiel für den SpG An der Lache Erfurt III mit 0:2 Toren und Null Punkten als verloren umgewandelt. Das Spiel wird für den Thüringer FC mit 2:0 Toren und 3 Punkten gewertet. Die persönlichen Strafen und Torschützen aus dem o.g. Spiel haben bestand. Die Einspruchsgebühr von 50,00 Euro wird dem Thüringer FC zurück erstattet.
Bernd Ortlepp/Steffen Reichenbächer