Im Auftrag des Vorsitzenden des Verbandsgerichts des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV), Jens Krause, nahmen der Vorsitzende des Sportgerichts des Kreis-Fußballausschusses (KFA) Erfurt-Sömmerda, Bernd Ortlepp, und der Beisitzer im TFV-Verbandsgericht, Bernd Bock, an der 1. Sportrichter-Tagung des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) in der Berliner Sportschule „Richard Genthe“ teil.
Inhalt und Ziel der Veranstaltung war die bedarfsgerechte Vermittlung von Hinweisen und Anregungen, um bei rassistischen und diskriminierenden Fehlverhalten auf dem Fußballplatz eine hinreichend sichere und verlässliche sportrechtliche Einordnung bzw. Bewertung sowie eine treffsichere und geeignete Sanktionierung des Vorfalles vornehmen zu können.
Immer wieder kommt es in den Fußballligen zu rassistischen Beleidigungen, Antisemitismus und anderen extremistisch geprägten Vorfällen. Im Kampf gegen die Auswüchse sind die Sportgerichte ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil. Auch deren Aufgabe muss es sein, durch repressive und präventive Entscheidungen für ein faires, friedliches und ungestörtes Fußballspiel zu sorgen. Unser Fußballrecht legt uns allen die Pflicht auf, die Fairness im sportlichen Wettbewerb und die Glaubwürdigkeit im Fußballsport zu erhalten,alle Beteiligten vor diskriminierenden Angriffen zu schützen und deshalb extremistische Tendenzen vom Fußballsport so weit als möglich fern zu halten und ihm effektiv entgegen zu wirken. Die sich daraus ableitenden Maßnahmen und Zielstellungen waren die Hauptpunkte in dieser Tagung.
Referenten waren der Institutsleiter des Institutes für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln, Prof. Dr. Martin Nolte, und der Vorsitzende des NOFV-Sportgerichts, Stephan Oberholz.
Quelle: tfv-erfurt.de