Der KFA informiert über die aktuellen Sportgerichtsverfahren.
SG Traktor Eckstedt gegen SV Fortuna Ermstedt (2. Kreisklasse, Spiel-Nr.: 650413056) vom 10.04.2016
Das Sportgericht hat nach eingehender Prüfung der vorliegenden Schriftstücke, wie dem Schiedsrichter-Bericht, des e-Bericht, der Stellungnahmen der Vereine und der mündlichen Aussagen der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung am 26.04.2016, gemäß § 20 der RuVO des TFV beraten und im Beschlusswege nachfolgende Entscheidung getroffen.
Gemäß RuVO (Rechts- und Verfahrensordnung) des TFV § 43 Ziffer (7), in Verbindung mit § 9 Ziffer 1 und 4 der Spielordnung (SPO) und § 43 Ziffer (12) der RuVO wird der Verein SG Traktor Eckstedt wegen mangelnden Ordnungsdienst und in Folge eines Spielabbruches mit einer Geldstrafe in Höhe von 75,00 € belegt. Das Spielergebnis bleibt unberührt, sowie persönlichen Strafen und Torschützen aus dem o. g. Spiel hat Bestand.
SC Fortuna Erfurt II gegen SG Traktor Eckstedt (2. Kreisklasse, Spiel-Nr.: 650413064) vom 17.04.2016
Das Sportgericht hat nach eingehender Prüfung der vorliegenden Schriftstücke, wie dem Schiedsrichter-Bericht, des e-Bericht, der Stellungnahmen der Vereine und der mündlichen Aussagen der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung am 26.04.2016, gemäß § 20 der RuVO des TFV beraten und im Beschlusswege nachfolgende Entscheidung getroffen.
Der Spieler vom Verein SG Traktor Eckstedt wird, gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer 4, Buchstaben a, b, c und e), wegen einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler mit schwerer krankenhausreifer Verletzung, sowie weiteren groben Unsportlichkeiten und Beleidigungen, mit einer Sperre von 12 Monaten (einschließlich 17.04.2017) für den organisierten Spielbetrieb des TFV (§ 7 Ziffer 1 der SpO) und für alle Pflichtspiele aller anderen Mannschaften des Verein SG Traktor Eckstedt und einer Geldstrafe in Höhe von 150,00 € belegt. Während dieser Sperre ist ihm der Aufenthalt im Innenraum des Sportplatzes bei Pflichtspielen untersagt. Ein Mitwirken in allen anderen Spielen des Vereines ist während dieser Sperre nicht möglich. Mit Hinweis auf § 37 der RVO des TFV haftet für die fristgerechte Zahlung der Geldstrafe neben dem Spieler auch der Verein SG Traktor Eckstedt e.V..
Bernd Ortlepp/Steffen Reichenbächer