Der KFA informiert über die aktuellen Sportgerichtsverfahren.
Vorkommnis (Diskriminierung) - Punktspiel 1. Kreisklasse Erfurt-Sömmerda Nr. 650349015 (SV Fortuna Frienstedt gegen SV Erfurter Kickers II) vom 28.08.2016
Gemäß § 45 Ziffer 4, in Verbindung mit § 45 Ziffer 3 der RuVO des TFV, wird der Verein SV Fortuna Frienstedt mit einer Geldstrafe in Höhe von 250,00 Euro belegt. Gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer (4) Buchstabe d), in Verbindung mit § 42 Ziffer 7 wird der Trainer vom Verein SV Fortuna Frienstedt wegen Schiedsrichterbeleidigung und Bedrängung der Nichteintragung der Diskriminierung mit einer Sperre von 4 Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 60,00 Euro belegt.
Verfahrensgegenstand waren eine Diskriminierung, gem. § 45 Ziffer 4 der RuVO gegenüber den Verein SV Erfurter Kickers und die Schiedsrichter-Beleidigung durch den Trainer.
Bei der Entscheidung durch das Sportgericht wurde der § 45 Ziffer 4 der RuVO des TFV zur Anwendung gebracht.
Auszug: Wenn Anhänger einer Mannschaft vor, während und nach einem Spiel im Stadion sich auf andere Weise rassistisch und/oder menschenverachtend verhalten, werden gegen den entsprechenden Verein Geldstrafen von 250,00 Euro bis zu 20.000,00 Euro verhängt. In schwerwiegenden Fällen können zusätzliche Sanktionen, insbesondere die Austragung eines Pflichtspieles unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Aberkennung von Punkten oder auch der Ausschluss aus dem Wettbewerb ausgesprochen werden.
Spielereinsatz unter falschen Namen C-Junioren-Kreis-Pokal-Spiel 750 349 180 (FC Gebesee 1921 - SpG SV Olympia Haßleben)
Wegen Verstoß gegen § 43 Abs. 3 (Spielereinsatz unter falschen Namen) der RuVO des TFV und Verstoß gegen die Grundregeln des § 1 der RuVO des TFV, sowie Verstoß gegen die Satzung des TFV, wird gegen den Verein FC Gebesee, gemäß § 40 Ziffer 1b) eine Geldstrafe und eine geänderte Spielwertung festgelegt. In Anlehnung an die RuVO § 43 (1) (wissentlicher Einsatz unter falschen Namen), in Verbindung mit § 43 Ziffer 3 der RuVO des TFV, wird gegenüber dem Verein FC Gebesee ein Strafgeld von 100,00 Euro festgelegt.
Spielereinsatz unter falschen Namen Spiel Nr. 650413010 zwischen SC Rapid Erfurt und SV Fortuna Ingersleben II
Der Verein SC Rapid Erfurt e. V. wird gemäß § 43 Ziffer (1) der RuVO des TFV, in Verbindung mit § 43 Ziffer 12 der RuVO des TFV, wegen wissentlichem Einsatz des 18-jährigen Spielers vom Verein SC Rapid Erfurt unter falschem Namen mit Punktabzug von 6 (sechs) Punkten und einer Geldstrafe in Höhe von 150,00 Euro bestraft. Wegen Verstoß gegen § 43 der RuVO des TFV wird gegenüber dem Trainer vom Verein SC Rapid Erfurt ein Verbot zur Ausübung eines ÜL bzw. Spielsperre bis zum 05.12.2016 für alle Spiele lt. SpO § 7 Ziffer 1 festgelegt.
Spielabbruch SV Vogelsberg gegen FC Weißensee II
Wegen Verursachung eines Spielabbruches, somit Verstoß gegen die Grundregeln des § 1 und § 2 der RuVO des TFV, wird gegen den Verein SV Vogelsberg gemäß § 40 Ziffer 1 Buchstabe b) eine Strafgeld festgelegt. In Verbindung der Strafenordnung der RuVO § 43 Abs. 7 (für schuldhaften Spielabbruch) wird gegen den Verein SV Vogelsberg ein Strafgeld von 30,00 Euro festgelegt.
Gründe:
Auf Grund der Änderung § 8 Spieldurchführung Ziffer 13 der Spielordnung (SPO) des TFV
(1) Eine Mannschaft ist nicht zum Spielabbruch berechtigt.
(2) Der Schiedsrichter hat ein Spiel abzubrechen, wenn eine Mannschaft im Laufe des Spiels auf weniger als sieben Spieler (bei 9er Mannschaften weniger als 6, bei 7er Mannschaften weniger als 5) dezimiert wurde. Dieser Spielabbruch ist durch das Sportgericht zu behandeln.
- ist der Staffelleiter verpflichtet, einen Strafantrag an das Sportgericht zu stellen.
Das Sportgericht entscheidet dann über die Wertung des Spieles. Bei diesem Spiel stellt das Sportgericht fest, dass sich der Verein SV Vogelsberg schuldhaft, durch zwei Feldverweise dezimiert hat. Das Ausscheiden der verletzten Spieler hätte keine Auswirkung gehabt, wenn diese grobe Unsportlichkeiten nicht vorher erfolgten.
Bernd Ortlepp/Steffen Reichenbächer