Der KFA informiert über die aktuellen Sportgerichtsverfahren.
SV Fortuna Frienstedt - FC Turbine Niedernissa (1.KK, Spiel-Nr: 650349039 vom 18.09.2016)
Der Spieler vom Verein SV Fortuna Frienstedt wurde gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer 4, Buchstabe b) und Buchstabe d) wegen Schiedsrichter-Beleidigung und grob unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von 6 Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 80,00 EUR belegt.
TSV Motor Gispersleben - Sport-Freunde Marbach I (C-Junioren-KOL, Spiel-Nr: 650392032 vom 21.09.2016)
Gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer (4), Buchstabe a) wird der Trainer vom Verein SF Marbach wegen unsportlichem Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro belegt. Bei Urteilsfindung wurde die Stellungsnahme einbezogen und das wiederholte unsportliche Verhalten des Trainer beachtet.
Spielabbruch beim Punktspiel 1.Kreisklasse 1.KK St.II 650412046 TSV Motor Gispersleben II gegen SV An der Warthe Nöda vom 24.09.2016
In Anlehnung an die Strafenordnung der RuVO im § 40 (1) b wird das Spiel 650 412 046 vom 24.09.2016 wie 4:2 gespielt gewertet. Gemäß RuVO des TFV, § 43, Ziffer (7) wird der Verein SV An der Warthe Nöda wegen Herbeiführung eines Spielabbruches mit einer Geldstrafe i.d.H. von 75,00 Euro belegt. Gemäß RuVO des TFV, § 43, Ziffer (12) wird der Verein TSV Motor Gispersleben wegen Verstoß gegen § 9 Ziffer 1 der SPO des TFV (Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit) mit einer Geldstrafe i.d.H. von 50,00 Euro belegt.
SV Empor Buttstädt gegen SV Empor Erfurt I (Kreisoberliga, Spiel-Nr: 650382060) vom 15.10.2016
Gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer (4), Buchstabe a) und d) wurde der Spieler/Trainer vom Verein SV Empor Buttstädt wegen unsportlichem Verhaltens mit Schiedsrichter-Beleidigung mit einer Sperre von 6 (sechs) Pflichtspielen und mit einer Geldstrafe in Höhe von 160,00 € belegt. Damit lag ein wiederholter Verstoß, innerhalb von zwei Monaten, gegen § 42 Ziffer 4d (Schiedsrichter-Beleidigung) der RuVO des TFV vor, welcher zu bestrafen ist. Vor Ablauf eines Kalenderjahres wurde Spieler/Trainer, per Verwaltungsentscheid Aktenzeichen: 00031-16/17-SpA EF-SÖM (vom 01-09-2016), für 3 Spieltage und mit Strafgeld von 80,00 Euro belegt. Dieser Verwaltungsentscheid (Verstoß gegen § 42 Ziffer 4 d – Schiedsrichter-Beleidigung) verhalf dem Spieler/Trainer nicht zu einem zukünftigen fairen sportlichen Auftreten.
SC Fortuna Erfurt I - SV BW Gangloffsömmern/S. (KL, Spiel-Nr: 650387059 vom 16.10.2016)
Der Spieler vom Verein SV BW Gangloffsömmern wurde gemäß RuVO des TFV, § 42, Ziffer 4, Buchstabe b) und Buchstabe d) wegen grob unsportlichen Verhaltens und anschließender Schiedsrichter-Beleidigung mit einer Sperre von 6 Pflichtspielen, lt. § 7 Ziffer 1 der SPO des TFV, und einer Geldstrafe in Höhe von 80,00 Euro belegt.
Bernd Ortlepp/Steffen Reichenbächer
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Aktuelle Sportgerichtsurteile im Überblick (10/2016)
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