Der KFA informiert über die aktuellen Sportgerichtsverfahren.
Sport-Freunde Marbach gegen SpG FSV 06 Kölleda (C-Junioren Kreisoberliga, Spiel-Nr: 650392064)
Der Verein Sport-Freunde Marbach wird gemäß § 43 Ziffer (1) der RuVO des TFV, in Verbindung mit § 43 Ziffer 12 der RuVO des TFV, wegen wissentlichem Einsatz des Spielers M. F. (vom Verein TSV Motor Gispersleben) unter falschem Namen in einer unzulässigen Altersklassen des Nachwuchsbereiches im Spiel Nr. 650392064 der Kreisoberliga C-Junioren am 24.05.2017 zwischen Sport-Freunde Marbach - SpG FSV 06 Kölleda mit Punktabzug von 6 (sechs) Punkten bestraft.
Wegen Verstoß gegen § 42 Ziffer 1 bzw. Ziffer 2 (bewusster Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung unter falschen Namen in Spielen einer unzulässigen Altersklassen des Nachwuchsbereiches) und § 43 der RuVO des TFV wird gegenüber dem Trainer C. W. vom Verein Sport-Freunde Marbach ein Verbot zur Ausübung eines ÜL bzw. Spielsperre bis zum 30.10.2017 für alle Spiele lt. SpO § 7 Ziffer 1 des TFV und eine Geldstrafe in Höhe von 230,00 EUR festgelegt. Wegen wiederholtem Verstoß gegen die RuVO des TFV, ist während dieser Sperre der Aufenthalt im Innenraum, SR-Kabine und Computer-Büro bei allen Pflichtspielen des Verein SF Marbach und anderen Vereinen, lt. § 7 Ziffer 1 der SPO des TFV, untersagt. Ein Mitwirken in allen anderen Spielen des Vereines SF Marbach und anderen Vereinen ist während dieser Sperre nicht möglich.
Wegen Verstoß gegen § 42 Ziffer 1 bzw. Ziffer 2 (bewusstes Spielen ohne Spielberechtigung unter falschen Namen in Spielen einer unzulässigen Altersklasse des Nachwuchsbereiches) wird gegenüber dem Spieler M. F. vom Verein TSV Motor Gispersleben eine Spielsperre bis zum 25.10.2017 für alle Spiele lt. SpO § 7 Ziffer 1 des TFV festgelegt. Ein Mitwirken in allen anderen Spielen des Vereines TSV Motor Gispersleben und anderen Vereinen ist während dieser Sperre nicht möglich. Das C-Junioren- KOL 650392064 (Sport-Freunde Marbach - SpG FSV 06 Kölleda) vom 24.05.2017 wird mit 2:0 Tore und 3 Punkte für SpG FSV 06 Kölleda als gewonnen gewertet.
Bei sich nochmals wiederholenden Fällen durch Trainer C. W. vom Verein SF Marbach gegenüber der Spielordnung des TFV wird das Sportgericht den § 40 Ziffer 1 a) Absatz 4 und 5 der RuVO des TFV anwenden müssen.
Bernd Ortlepp/Steffen Reichenbächer
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Aktuelle Sportgerichtsurteile im Überblick (05/2017)
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