Der KFA informiert über die aktuellen Sportgerichtsverfahren.
2. Nichtantritt der Vereine
Das Sportgericht des KFA Erfurt-Sömmerda hat in den Sportrechtssachen gegen die Vereine SV Ollendorf II, SV Empor Erfurt II, TSV Kannawurf II, SC Fortuna Erfurt II, SF Marbach A-Jun., SV Olympia Haßleben II, SV Empor Erfurt I, SpG Eintracht Erfurt AH, FC Erfurt-Nord AH durch das Mitglied des Sportgerichtes Bernd Ortlepp als Einzelrichter im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt:
1. Wegen des schuldhaften Nichtantrittes der Herren der o. g. Vereine wurde gemäß § 14, Ziffer 2, (1) der Spielordnung des TFV das genannte Punktspiel mit 2:0 Toren und drei Punkten für den Gegner als gewonnen und mit 0:2 Toren für die nicht angetretene Mannschaft als verloren gewertet.
2. Wegen Verschulden eines Spielausfalles durch Nichtantreten der Herren zu einem Pflichtspiel wurden die Vereine in Anwendung des § 43, (10) der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV (RuVO) zu einer Geldstrafe verurteilt.
3. Nichtantritt der Vereine
Das Sportgericht des KFA Erfurt-Sömmerda hat in den Sportrechtssachen gegen die Vereine SF Marbach A-Jun., SC Fortuna Erfurt II durch das Mitglied des Sportgerichtes Bernd Ortlepp als Einzelrichter im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt:
1. Wegen Verschulden von drei Spielausfällen durch Nichtantreten zu Pflichtspielen werden die Vereine gemäß § 40 Ziffer 1 b) der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV (RuVO) zur Zahlung eines Strafgeldes verurteilt.
2. Gemäß § 14 Ziffer 4 Abs. 1 der Spielordnung des TFV wurden die Mannschaften von der weiteren Teilnahme am Spielbetrieb ausgeschlossen.
3. Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele wurden unter Anwendung des § 14 Ziffer 2 Absatz 3 der Spielordnung des TFV annulliert. Gemäß § 14 Ziffer 4 Abs. 3 der SpO gelten die Mannschaften als erster Absteiger und werden in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse eingestuft.
Spielabbruch wegen grob unsportlichen Betragens gegen den SR
Das Sportgericht des KFA Erfurt-Sömmerda in der Sportrechtssache, durch Spieler Nr. 5 vom Verein SV Schwerborn, im Spiel Nr. 650412123 der 1.KK St. II am 09.05.2018, SV Schwerborn gegen TSV Motor Gispersleben II, durch das Mitglied des Sportgerichtes Bernd Ortlepp als Einzelrichter im Verfahren für Recht erkannt:
1. Der Spieler vom SV Schwerborn e.V. wird wegen Beleidigung und grober Unsportlichkeit gegen den Schiedsrichter in Anwendung des § 40, 1, a) und entsprechend § 42, (4), d), sowie § 42 (4) k) der Rechts – und Verfahrensordnung des TFV (RuVO) bis zum 10.09.2018 für alle Spiele, lt. § 7 Ziffer 1 der SPO des TFV gesperrt und zu einer Geldstrafe verurteilt.
2. Bis zum Ablauf der festgelegten Sperre ist der Spieler auch für alle anderen Spiele einer anderen Mannschaft gesperrt.
Bernd Ortlepp/Steffen Reichenbächer
News
Aktuelle Sportgerichtsurteile im Überblick (05/2018)
- Details