Das Kreis-Sportgericht des KFA Erfurt-Sömmerda hat wegen eines Feldverweises (RK) und in Folge eines Spielabbruch gegen einen Spieler des SG SC Fortuna Erfurt ein schriftliches Verfahren durchgeführt. Der Betreffende war im Spiel der 1. Kreisklasse VfB GW 1990 Erfurt II gegen SG SC Fortuna Erfurt am 01.11.2020 wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter(SR) heruntergestellt worden.
Das Sportgericht entschied, dass der Fortuna-Spieler in Anwendung des § 40, 1, a) und entsprechend § 42, (4), f) und § 42, (4), k) und § 42, (4), d) der Rechts – und Verfahrensordnung des TFV (RuVO) bis zum 31.10.2021 für alle Spiele, lt. § 7 Ziffer 1 der Spielordnung (SPO) des TFV, gesperrt und zu einer Geldstrafe verurteilt.
In seiner Begründung stellte das Sportgericht fest, dass nach einer Tatsachenentscheidung, mit Rudelbildung und dem Torerfolg zum 2:1 in der 40. Spielminute, auf Anstoß entschieden wurde. Vor dieser Spielfortsetzung erfolgte vom Fortuna-Spieler ein heftiges Stoßen mit beiden Händen gegen den Oberkörper des Schiedsrichter. Der SR lag dadurch lange auf dem Boden und konnte mit Hilfe wieder aufstehen. Nach dem Zeigen der Roten Karte brach er zu Recht das Spiel ab, da hier eindeutig eine Tätlichkeit gegen den SR vorlag. Der SR ist berechtigt ein Spiel abzubrechen, wenn lt. Spielordnung SPO § 8 Ziffer 12 eine Tätlicher Angriff auf das Schiedsrichterkollektiv vorliegt.
Das Urteil ist sofort rechtskräftig.
Bernd Ortlepp