Das Sportgericht des KFA Erfurt-Sömmerda hat nach eingehender Prüfung der vorliegenden Schriftstücke, wie dem Schiedsrichterbericht, des elektronischen Spielberichts, der Einlassung des Vereins und der mündlichen Aussagen der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung am 10.05.2022, gemäß § 20 der RuVO des TFV beraten und im Beschlusswege nachfolgende Entscheidung getroffen.
Ein Spieler des Vereins SV Erfurter Kickers e. V. wird wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter, in Anwendung des § 40, (1), und entsprechend § 42, (4), g) der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV (RuVO) für zwölf Pflichtspiele, iSd § 14 Ziffer 1 (2) der Spielordnung des TFV (SPO) gesperrt und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Verein SV Erfurter Kickers e.V. ist mit der Entscheidung einverstanden und hat das Urteil angenommen.
Bernd Ortlepp